Frank Schneider: Ihr Steuerberater in Bonn
Steuerberatung ist Vertrauenssache. Wir nehmen die Erwartungen und Anliegen unserer Mandanten sehr ernst und betreuen sie individuell und persönlich in allen Lebenssituationen. Dabei legen wir großen Wert auf vertrauensvolle und langjährige Geschäftsbeziehungen.
Frank Schneider, Ihr Steuerberater in Bonn, ist in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen für Sie da:
- Wir helfen Ihnen bei betrieblichen und privaten Steuererklärungen.
- Wir übernehmen die Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnungen und den Jahresabschluss für Ihr Unternehmen.
- Wir betreuen Sie bei der Digitalisierung Ihrer Buchhaltungsabläufe.
- Wir unterstützen Sie bei der Existenzgründung.
- Wir beraten Sie in alle steuerlichen Fragen, zum Beispiel beim Immobilienkauf oder in besonderen Lebenssituationen.
- Themen auf dieser Seite:
- Über uns
- Steuerberatung für Unternehmer
- Steuerberatung für Freiberufler
- Steuerberatung für Existenzgründung
- Steuerberatung für Arbeitnehmer
- Steuerlicher Rat in besonderen Lebenssituationen
- Steuerberatung für Grundbesitzer
- Steuerberatung für Ruheständler
Steuerberater Frank Schneider
Seit Mitte der 1990er Jahre bin ich als Steuerberater in Bonn tätig. Meine Kanzlei mit langjährigen und kompetenten Angestellten befindet sich im Herzen von Bonn und ist für Sie bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug zu erreichen. Unsere Parkplätze befinden sich neben der Kanzlei.
Wir interessieren uns für Sie
Wir sind versierte Fachkräfte, die sich ständig fortbilden. Unsere Steuerberatung ist engagiert und persönlich. Denn hinter Steuerdaten und Geschäftszahlen stehen immer Menschen und Geschichten. Das interessiert uns. Dank unserer langjährigen Berufserfahrungen wissen wir, wie Sie Ihre steuerlichen Vorteile optimal ausnutzen und Ihren unternehmerischen Pflichten effizient und rechtssicher nachkommen.
Wir schaffen Strukturen
Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Lebensphasen und freuen uns über viele langjährige Geschäftsbeziehungen. Die Vielfältigkeit unserer Mandanten stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Das macht unsere Arbeit so spannend und abwechslungsreich. Wir zeigen Ihnen, was machbar ist und schaffen dauerhafte Strukturen. So können Sie sich auf die wichtigen Aufgaben in Ihrem Leben konzentrieren.
Wir finden Lösungen
Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle und harmonische Arbeitsatmosphäre, wo ein persönliches Wort hält, was es verspricht. Mit welchen Wünschen oder Fragen Sie auch zu uns kommen, wir finden eine schnelle und individuelle Lösung. Unsere gemeinsame Vertrauensbasis ist die Voraussetzung für Ihren wirtschaftlichen Erfolg, für den wir uns mit Gewissenhaftigkeit und Diskretion einsetzen.
Wir bilden aus
Wir wollen jungen Menschen eine Perspektive in einem spannenden und zukunftsorientierten Beruf geben und freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Dann klären wir ihren konkreten Bedarf und vereinbaren einen Termin in unserer Steuerkanzlei in Bonn. Auf Wunsch kommen wir für die Steuerberatung auch zu Ihnen ins Unternehmen.
Steuerberatung für Unternehmer
Eine zuverlässige Steuerberatung für Unternehmen ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Denn das deutsche Steuersystem ist eines der kompliziertesten und komplexesten der Welt. Und es wird dazu noch ständig geändert. Steuerberater Frank Schneider hilft Unternehmern, den Überblick im Steuerdschungel zu bewahren und die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Wir übernehmen Ihre Finanzbuchführung, die Lohnabrechnungen, den Jahresabschluss und alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmer in allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen und entwickeln Strategien zur Steuervermeidung und Steuerminimierung.
Finanzbuchführung für Unternehmen
Die Steuerkanzlei Frank Schneider in Bonn führt Ihre Bücher nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Wir übernehmen die Finanzbuchhaltung sowohl für bilanzierende Unternehmer als auch für Unternehmen, die eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen müssen.
Einrichtung Ihrer Buchhaltung
Das Team von Steuerberater Frank Schneider übernimmt die Einrichtung Ihrer Buchhaltung ganz nach Ihren Bedürfnissen. Der Import aller Beleg- und Bankdaten ist dabei aus allen Systemen möglich. Vor der Übernahme klären wir die optionale Verbuchung von Offenen Posten (OPOS) im Rahmen einer debotorischen / kreditorischen Buchhaltung sowie die Ausführung des kreditorischen Zahlungsverkehrs.
Laufende Buchhaltung
Steuerberater Frank Schneider führt Ihre Bücher und erstellt Ihnen zeitnahe Auswertungen Ihrer Bilanzen. So behalten Sie den Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens. Wenn wir den Zahlungsverkehr für Sie übernehmen, erhalten Sie Einzelaufstellungen der auszuführenden Zahlungen, so dass Sie entscheiden können, ob Überweisungen noch zurückgestellt werden sollen.
Mahnwesen
Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihr Mahnwesen, das wir direkt aus der Buchhaltung steuern können. So können Sie sicher sein, dass Zahlungsziele eingehalten werden und die Liquiditätssteuerung Ihres Unternehmens funktioniert.
Lohnbuchhaltung für Unternehmen
Für die Lohnabrechnungen arbeiten wir mit unserem IT- und Softwarepartner DATEV zusammen. So gewährleisten wir Ihnen eine technisch optimale Aufbereitung und Archivierung Ihrer Daten sowie höchstmöglichen Datenschutz. Sie haben die Wahl, die Abrechnungen und Auswertungen in Papier, per E-Mail oder Online über unser gesichertes Portal zu erhalten. Dazu bieten wir optional auch ein Arbeitnehmer-Portal, in dem Ihre Mitarbeiter Abrechnungen und Steuerbescheinigungen online einsehen und herunterladen können. Steuerberater Frank Schneider begleitet Sie darüber hinaus auch bei Lohnsteuer- und SV-Prüfungen. Wir klären die Sachverhalte direkt mit den Prüfern, so dass Sie sich ganz Ihrem Tagesgeschäft widmen können.
Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen
Der Jahresabschluss und die betrieblichen Steuererklärungen ergänzen die Leistungen von Steuerberater Frank Schneider. Für Banken und Gläubiger stellt der Jahresabschluss ein wichtiges Instrument zur Darstellung der Unternehmenslage dar. So kann beispielsweise eine Optimierung der Bilanzkennzahlen zu einem verbesserten Rating führen. Sofern wir die Buchhaltung für Sie erstellen, nehmen wir die wesentlichen Jahresabschlussarbeiten selbständig für Sie vor. Ansonsten besprechen wir die Datenübernahme sowie wichtige Sachverhalte des zurückliegenden Jahres.
Laufende Steuerberatung für Unternehmer
Steuerberater Frank Schneider berät Unternehmen in allen steuerrechtlichen Fragen. Wir weisen Sie auf aktuelle Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen hin und helfen Ihnen, die Steuerlast Ihres Unternehmens zu minimeren. Auf der Grundlage unserer Buchhaltung können wir Ihnen darüber hinaus auch eine betriebswirtschaftliche Beratung bieten. Gemeinsam analysieren wir Ihren Jahresabschluss und besprechen die unterschiedlichen Gestaltungsoptionen. Gerne nehmen wir uns Zeit für Erläuterungen und künftige Planungen.
Steuerberatung für Freiberufler
Die Steuerberatung der Freien Berufe ist eines der Spezialgebiete von Steuerberater Frank Schneider. Unsere Steuerkanzlei in Bonn übernimmt Ihre Finanzbuchführung, die Lohnabrechnungen, den Jahresabschluss und alle gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir Freiberufler bei der Unternehmensgründung sowie bei allen steuerlichen und finanziellen Fragen.
Nutzen Sie unser spezielles Know-how z.B. für folgende Berufsgruppen:
- Arzt / Zahnarzt
- Ingenieur / Architekt
- Rechtsanwalt / Notar
- Patentanwalt
- Journalisten
- Krankengymnasten / Physiotherapeuten
- Heilpraktiker
Finanzbuchführung für Freie Berufe
Steuerberater Frank Schneider führt Ihre laufende Buchhaltung und unterstützt Sie beim Mahnwesen. Wir führen Ihre Aufzeichnungen für die Einnahme-Überschussrechnung und liefern Ihnen zeitnahe Auswertungen. So behalten Sie stets den Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage und können sicher sein, dass die Liquiditätssteuerung Ihres Betriebes funktioniert. Gerne bieten wir Ihnen die elektronische Übermittlung Ihrer Belege an, damit diese revisionssicher bei uns im Rechenzentrum hinterlegt und abrufbar sind.
Lohnbuchhaltung für Freie Berufe
Für die Lohnabrechnungen arbeiten wir mit unserem IT- und Softwarepartner DATEV zusammen. So gewährleisten wir Ihnen eine technisch optimale Aufbereitung und Archivierung Ihrer Daten sowie höchstmöglichen Datenschutz. Sie haben die Wahl, die Abrechnungen und Auswertungen in Papier, per E-Mail oder Online über unser gesichertes Portal zu erhalten. Dazu bieten wir optional auch ein Arbeitnehmer-Portal, in dem Ihre Mitarbeiter Abrechnungen und Steuerbescheinigungen online einsehen und herunterladen können. Steuerberater Frank Schneider begleitet Sie darüber hinaus auch bei Lohnsteuer- und SV-Prüfungen. Wir klären die Sachverhalte direkt mit den Prüfern, so dass Sie sich ganz Ihrem Tagesgeschäft widmen können.
EÜR und Steuererklärungen für Freie Berufe
Die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) und die betrieblichen Steuererklärungen ergänzen die Leistungen von Steuerberater Frank Schneider. Für Banken und Gläubiger stellt die Einnahme-Überschussrechnung ein wichtiges Instrument zur Darstellung der Unternehmenslage dar. Sofern wir die Buchhaltung für Sie erstellen, nehmen wir die wesentlichen Abschlussarbeiten selbständig für Sie vor. Ansonsten besprechen wir die Datenübernahme sowie wichtige Sachverhalte des zurückliegenden Jahres.
Laufende Steuerberatung für Freie Berufe
Steuerberater Frank Schneider berät Freiberufler in allen steuerrechtlichen Fragen. Wir weisen Sie auf aktuelle Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen hin und helfen Ihnen, Ihre Steuerlast zu minimeren. Auf der Grundlage unserer Buchhaltung können wir Ihnen darüber hinaus auch eine betriebswirtschaftliche Beratung bieten. Gemeinsam analysieren wir Erlöse und Kosten und besprechen die unterschiedlichen Gestaltungsoptionen. Gerne nehmen wir uns Zeit für Erläuterungen und künftige Planungen.
Steuerberatung für Existenzgründer
Ab wann sollte man einen Steuerberater bei der Existenzgründung zurate ziehen? Am besten von Anfang an, denn ein guter Steuerberater stellt die Weichen, um Steuern zu sparen und die laufende Buchhaltung zu organisieren. Steuerberater Frank Schneider berät Sie in allen steuerrechtlichen Fragen und prüft die notwendigen Voraussetzungen, damit Sie Ihre Geschäftsidee realisieren können. Von der Wahl der passenden Rechtsform über die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum Jahresabschluss – wir verschaffen Existenzgründern und Start-ups die notwendigen Freiräume, um den Traum vom eigenen Unternehmen zu verwirklichen.
Gründungsberatung für Start-ups
Als Existenzgründer wägt man sicherlich die Kosten für einen Steuerberater gegen den Nutzen ab. Ein klarer Vorteil: Ein Steuerberater vertritt Sie von Anfang an beim Finanzamt und sorgt dafür, dass Sie die Vielzahl an gesetzlichen Regelungen einhalten und so schon im Vorfeld mögliche steuerrechtliche Probleme vermeiden. Steuerberater Frank Schneider berät Existenzgründer und Start-Ups umfassend bei der Unternehmensgründung und hilft bei diesen wichtigen Fragen und Aufgaben:
- Wahl der steuerlich optimalen Rechtsform
- Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens
- Formulierung von Vertragswerken
- Ansetzung von Steuer-Vorauszahlungen
- Ordnungsgemäße Buchführung und Verwaltung von Belegen
- Eröffnungsbilanz bei Gründung eines eintragungspflichtigen Unternehmens
- Übersicht über anfallende Steuern und deren Fristen
- Externes Controlling
- Beratung bei Finanzierungsfragen
- Jahresabschluss, Bilanzen und Steuererklärungen
Business-Pläne für Existenzgründer
Steuerberater Frank Schneider hilft Existenzgründern bei der Ausarbeitung ihres Unternehmenskonzeptes. Dazu gehört auch ein Businessplan, der alle finanziellen Bausteine des geplanten Unternehmens enthält. Ein Startup kann aus Eigenkapital, einem Darlehen von einer Bank oder Fördermitteln gegründet werden. Falls Sie ein Darlehen beantragen möchten, ist ein vollständiger und überzeugender Businessplan eine wichtige Grundvoraussetzung. Wir können Ihnen sowohl bei der Erstellung eines fundierten Businessplans helfen oder diesen auf Herz und Nieren prüfen. Dabei kann Steuerberater Frank Schneider gut beurteilen, ob es sich bei der Geschäftsidee auch um ein Konzept handelt, das auf lange Sicht profitabel ist.
Investitions- und Finanzierungsplanung
Bevor sie überhaupt den ersten Cent einnehmen, müssen die meisten Existenzgründer zu Beginn ihrer Selbstständigkeit zunächst einmal investieren. Investitionen sind für den Unternehmensstart notwendige Ausgaben, die sich längerfristig positiv auf den Geschäftsverlauf auswirken sollen. Dazu zählen zum Beispiel die Anschaffung von Maschinen oder die Büroausstattung. Steuerberater Frank Schneider erstellt mit Ihnen eine umfassende Investitions- und Finanzierungsplanung. Wir beraten Sie, über welchen Zeitraum Sie Investitionsgüter abschreiben können, welche Absetzung für Abnutzung steuerlich am günstigsten für Sie ist und wie Sie die Finanzierung meistern. So behalten Sie als Existenzgründer die Übersicht über Ihre Kosten.
Steuerberatung für Arbeitnehmer
Steuererklärungen für Arbeitnehmer sind in den meisten Fällen nicht notwendig. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn Sie weitere Einkünfte aus Vermietungen oder Kapitalanlagen erzielen. Steuerberater Frank Schneider prüft für Sie, ob Sie eine Einkommensteuererklärung machen müssen und unterstützt Sie bei der fristgerechten Anfertigung der Steuererklärung. Auch kann es sich oft lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, um beispielsweise Werbungskosten geltend zu machen und damit Steuern zu sparen. Ihr Steuerberater in Bonn berät Sie auch in besonderen Lebenslagen, die Ihre steuerliche Situation verändern, wie etwa eine Scheidung oder eine Erbschaft.
Wann lohnt sich eine Einkommensteuererklärung?
Selbst wenn Sie als Arbeitnehmer nicht einkommensteuerpflichtig sind, kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für Sie lohnen. Dies ist der Fall, wenn Sie Kosten steuerlich geltend machen können und sich dadurch Ihr zu versteuerndes Einkommen verringert.
Es gibt zahlreiche Ausgaben, die vom Finanzamt anerkannt werden. Zum Beispiel:
- beruflich veranlasste Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungen), die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber nicht erstattet wurden
- beruflich veranlasste Fortbildungen, die Ihnen von Ihrem Arbeitgeber nicht erstattet wurden
- Einzelfahrtabrechnung mit einem überlassenen Firmenwagen für Fahrten von Ihrer Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte
- Beruflich veranlasste Umzugskosten
- Kosten einer doppelten Haushaltsführung
- Aufwendungen für Privatschulen zur Ausbildung der Kinder
- Aufwendungen für den Unterhalt unterhaltsberechtigter Personen
- Krankheitskosten und ähnliche außergewöhnliche Belastungen
- Scheidungskosten
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Handwerkerleistungen
Frank Schneider, Ihr Steuerberater in Bonn erstellt Ihre Einkommensteuer innerhalb der gesetzlichen Fristen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Wir besprechen Ihre private und berufliche Situation und berücksichtigen bei der Steuererklärung die verschiedenen Steuersparmöglichkeiten. Wenn Sie Ausgaben geltend machen wollen, die bereits einige Jahre zurückliegen, prüfen wir für Sie, ob die Abgabe noch sinnvoll und möglich ist.
Steuerlicher Rat in besonderen Lebenssituationen
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, wenn außergewöhnliche Kosten oder besondere Einkünfte entstanden sind, hat das Auswirkungen auf Ihre Besteuerung. Holen Sie sich Rat bei Ihrem Steuerberater Frank Schneider, wenn zum Beispiel eine Scheidung ansteht oder Sie eine Erbschaft gemacht haben. Wir beraten Sie umfassend, wie die neue Lebenssituation in Ihrer privaten Steuererklärung berücksichtigt werden muss und welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können.
- Steuerlicher Rat bei Scheidungen
Wahl der richtigen Steuerklasse nach einer Trennung, Aufteilung der Kinderfreibeträge, Probleme der Zusammenveranlagung im Trennungsjahr, Steuerausgleich von Unterhaltszahlungen etc. - Steuerlicher Rat bei einer Erbschaft
Versteuerung von Erbschaften und Schenkungen, Steuerfreibeträge, vorweggenommene Erbfolgeregelung etc. - Steuerlicher Rat beim Wechsel der Einkunftsart
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen 22 - Steuerlicher Rat bei Unterhaltszahlungen
Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Ehepartner, Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kinder, Eltern, Großeltern, im Haushalt lebende Personen, Personen im Ausland - Steuerlicher Rat bei besonderen außergewöhnlichen Belastungen
Pausch- oder Höchstbeträge bei Lebenssituationen wie Behinderung, häusliche Pflege, Tod der Eltern oder des Ehegatten, Unterstützung pflegebedürftiger Personen, Ausbildung des Kindes - Steuerliche Behandlung besonderer Einkünfte
Versteuerung von Abfindungen, Veräußerungen etc.
Steuerberatung für Grundbesitzer
Als Grundbesitzer haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten, Steuern zu sparen. Nicht nur beim Erwerb von Grundstücken, Häusern oder anderen Immobilien, stellen sich viele Fragen. Auch bei Instandhaltung, Sanierung, Umbau und Erweiterungen sollten Sie die steuerlichen Auswirkungen Ihrer Investitionen berücksichtigen. Steuerberater Frank Schneider in Bonn und sein Team beraten Sie umfassend bei allen Steuerangelegenheit für Ihren Grundbesitz. Insbesondere bei Investitionen in Photovoltaik oder ein Block-Heizkraftwerk können wir Ihnen helfen, die steuerlichen Folgen zu berechnen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Steuererklärungen für Ihren Grundbesitz, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten.
Beratung vor dem Erwerb von Grundbesitz
Beim Kauf einer Immobilie stellen sich viele Fragen, zum Beispiel zur Objektbewertung, Rentabilität, Finanzierung, Eigentümerstruktur, Grunderwerbsteuer sowie zu den künftigen Abschreibungsmodalitäten. Besprechen Sie all diese Fragen unbedingt schon im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater, denn das Steuersparen beginnt schon vor dem eigentlichen Kauf. Steuerberater Frank Schneider in Bonn kann folgenden Punkte mit Ihnen klären:
- Wir berechnen für Sie Liquidität, Rentabilität und Ertrag des Investitionsvorhabens.
- Wir prüfen für Sie die unterschiedlichen Abschreibungsmöglichkeiten, damit Sie besonders in den ersten Jahren nach dem Immobilienkauf optimal Steuern sparen.
- Wir unterstützen Sie bei der Mietberechnung, damit Sie sich keine Gedanken mehr um Kredite oder Grundsteuer machen müssen.
Beratung bei Instandhaltung von Grundbesitz
Generell können Grundbesitzer alle Instandhaltungskosten an einem Haus oder einer Eigentumswohnung von der Steuer absetzen. Zu den absetzbaren Kosten zählen beispielsweise Heizungserneuerungen, nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen, Dacherneuerungen oder die Erneuerung eines Bades. Wichtig ist dabei, zwischen Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahen Herstellungskosten zu unterscheiden. Erhaltungskosten sind sofort und in voller Höhe von der Steuer abziehbar, während Herstellungskosten nur über mehrere Jahre abgesetzt werden können. Besprechen Sie Ihre geplanten Instandhaltungsmaßnahmen noch vor der Beauftragung und Durchführung mit Ihrem Steuerberater Frank Schneider in Bonn. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie Ihre Steuerlast optimal senken können.
Beratung bei Sanierung, Umbau und Erweiterung
Bei der Sanierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung können Grundbesitzer einige Handwerkerkosten steuerlich absetzen. Auch bei Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen erkennt das Finanzamt Handwerkerrechnungen an, zum Beispiel für einen neuen Wintergarten, den Ausbau des Dachgeschosses oder den Umbau einer Garage zum Wohnzimmer. Damit man die Kosten für Handwerker bei der Sanierung und beim Umbau auch steuerlich absetzen kann, muss der Handwerker auf Rechnung arbeiten. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Nur Handwerkerleistungen, die per Überweisung beglichen und anhand eines Kontoauszugs belegt werden können, sind von der Steuer absetzbar. Kontaktieren Sie vor größeren Umbau- und Sanierungsmaßnahmen unbedingt Ihren Steuerberater Frank Schneider in Bonn. Wir helfen Ihnen, die jeweiligen Maßnahmen steuerlich richtig einzuordnen.
Diese Handwerkerarbeiten können bei der Steuererklärung angegeben werden:
- Malerarbeiten in der Wohnung und am Haus
- Austausch und Sanierung von Fenstern und Türen
- Dach- und Fassadenarbeiten
- Einbau eines neuen Kamins
- Modernisierung von Badezimmern
- Ausbau des Kellers, Trockenlegung und Sanierung des Mauerwerks
- Schadstoffsanierung, zum Beispiel Asbestsanierung
- Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten, Elektronikgeräten und Computern
- Wartung, Reparatur und Austausch der Heizungsanlage
- Wartung, Reparatur und Austausch von Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
- Gartengestaltung und Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
- Gebühren für Schornsteinfeger sowie Kontrolle des Blitzableiters
- Verlegung und Reparatur von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett
- Modernisierung der Einbauküche
Beratung zu Photovoltaik und Block-Heizkraftwerken
Wenn Sie mit Gedanken spielen, eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach Ihrer Immobilie zu bauen oder ein Block-Heizkraftwerk im Keller zu installieren, sollten Sie die steuerlichen Folgen kennen und klären, wie diese zu vermeiden sind. Denn wer mit einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk Strom erzeugt und ihn zumindest teilweise entgeltlich in das öffentliche Netz einspeist, ist umsatzsteuerlich ein Unternehmer. Das bedeutet, er erzielt Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb und unterliegt damit der Einkommensteuer. Um nicht in Steuerfallen zu tappen und sich Gestaltungsmöglichkeiten offen zu halten, sollten Sie sich zumindest am Anfang steuerlich beraten lassen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater Frank Schneider. Wir beraten Sie, welche Vereinfachungsregeln es gibt und ob zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung für Sie gilt. So helfen wir Ihnen, Steuern zu sparen.
Steuerberatung für Ruheständler
Auch Ruheständler sind in bestimmten Fällen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der häufigste Grund ist, dass die Rente den Freibetrag übersteigt. Aber auch Zinseinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können eine Steuererklärung notwendig machen. In manchen Fällen kann es sich für Rentner sogar lohnen, eine Steuererklärung zu machen, um beispielsweise Kosten für Medikamente oder eine Haushaltshilfe geltend zu machen und damit Steuern zu sparen. Steuerberater Frank Schneider prüft, ob Sie als Ruheständler einkommensteuerpflichtig sind. Ihr Steuerberater in Bonn unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung und berät Sie über die Möglichkeiten der Steuerersparnis.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Vielen Senioren ist gar nicht bewusst, dass sie auch als Rentner noch zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden können. Sie bekommen plötzlich Post vom Finanzamt und wissen nicht, was zu tun ist. Steuerberater Frank Schneider unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Finanzbehörde und bei der Erstellung der Steuererklärung. Wir ermitteln die Höhe Ihres persönlichen Grundfreibetrages und berücksichtigen dabei etwaige Behinderungen. In vielen Fällen werden Sie auch als Ruheständler eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Zum Beispiel:
- Wenn Sie eine Zusatzrente erhalten (Betriebsrente oder Rente aus einer privaten Rentenversicherung).
- Wenn Sie Versorgungsgelder erhalten (Witwenrente, Beamtenpension)
- Wenn Sie ein Grundstück verpachten oder Wohnraum vermieten.
- Wenn Sie einer Nebentätigkeit nachgehen.
- Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Wann lohnt sich eine Einkommensteuererklärung?
Selbst wenn Sie als Rentner nicht einkommensteuerpflichtig sind, kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für Sie lohnen. Denn wie bei einer Steuererklärung für Arbeitnehmer können auch Sie Kosten steuerlich geltend machen, die Ihr zu versteuerndes Einkommen verringern. Es gibt zahlreiche Ausgaben, die vom Finanzamt anerkannt werden. Zum Beispiel:
- Kosten für eine Renten- oder Versicherungsberatung
- Kosten, die im Zusammenhang mit der Beantragung einer Rente stehen (Fahrtkosten, Bürobedarf, Porto, Telefonkosten)
- Kreditzinsen für die Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung
- Gewerkschaftsbeiträge, die Sie als Rentner entrichten
- Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen
- Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel
- Ausgaben für ein Pflegeheim
- Spenden
- Handwerkerkosten
- Werbungskosten für Arbeitnehmer, wenn Sie weiterhin einer angestellten Tätigkeit nachgehen
Frank Schneider, Ihr Steuerberater in Bonn erstellt Ihre Einkommensteuer innerhalb der gesetzlichen Fristen und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Wir besprechen Ihre persönliche Situation und berücksichtigen bei der Steuererklärung die verschiedenen Steuersparmöglichkeiten.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Dann klären wir ihren konkreten Bedarf und vereinbaren einen Termin in unserer Steuerkanzlei in Bonn. Auf Wunsch kommen wir für die Steuerberatung auch zu Ihnen ins Unternehmen.